Sprachheillehrerinnen und Sprachheillehrer sind u.a. zuständig für Schulkinder mit:
- Auffälligkeiten in der auditiven Wahrnehmung und Verarbeitung,
- eingeschränktem Sprachverständnis (Bedeutung von Wörtern und Sätzen wird nicht verstanden),
- nicht korrekter Lautbildung, z.B. "eins, fei, krei" = eins, zwei, drei,
- kleinem Wortschatz,
- Schwierigkeiten in der Wort- und Satzbildung, z.B. "Nane essen" = Ich esse eine Banane.